Streitbeilegung
Mediation und Schiedsverfahren
Dies ist relevant für Eigner, Werften, Versicherer, Schadensregulierer, Rechtsanwälte, P&I-Clubs und Kreditgeber.
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Unparteiische Berichterstattung
- Unabhängige technische Berichte zu Schiffszustand, Schäden, Wertermittlung und Bauweise
- Fotografische und dokumentarische Nachweise
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Unterstützung bei der Mediation
- Technische Beratung während der Verhandlungen
- Unabhängige Bewertung konkurrierender Ansprüche
- Persönliche Anwesenheit
- Bericht über den Fortschritt und die Entwicklung
Was ist Mediation?
Mediation ist ein freiwilliges, vertrauliches und unverbindliches Verfahren zur Streitbeilegung. Eine neutrale dritte Partei, der sogenannte Mediator, unterstützt die Konfliktparteien dabei, miteinander zu kommunizieren, Kernprobleme zu identifizieren, Kompromisse auszuloten und eine für beide Seiten akzeptable Einigung auszuhandeln.
Mediation dient als Alternative zu formellen Gerichtsverfahren und zeichnet sich durch mehrere besondere Merkmale aus:
- Neutralität: Der Mediator ergreift keine Partei, entscheidet nicht, wer Recht oder Unrecht hat, und erzwingt keine Entscheidung. Seine Rolle besteht ausschließlich darin, das Gespräch zu erleichtern.
- Kontrolle: Die beteiligten Parteien bestimmen das Ergebnis; eine Einigung ist erst dann endgültig, wenn beide Seiten den Bedingungen zustimmen und diese unterzeichnen.
- Vertraulichkeit: Gespräche, Angebote und Informationen, die während des Verfahrens ausgetauscht werden, bleiben vertraulich und können in der Regel nicht in einem späteren Gerichtsverfahren gegen eine Partei verwendet werden.
Wann wird Mediation eingesetzt?
Sie wird in verschiedenen Bereichen weit verbreitet eingesetzt, um Konflikte ohne die Kosten und den Stress eines Gerichtsverfahrens zu lösen:
- Familie: Scheidungen, Sorgerecht und Unterhaltsvereinbarungen
- Wirtschaft: Geschäftsstreitigkeiten, Vertragsverletzungen und Beschwerden am Arbeitsplatz
- Recht/Zivilrecht: Gerichtliche Anordnung oder freiwillige Versuche, zivilrechtliche Ansprüche vor einem Prozess beizulegen
Weitere Informationen zur Nutzung dieser Dienste oder zu den spezifischen Gesetzen zur Streitbeilegung finden Sie im Europäischen e-Justiz-Portal für regionale Richtlinien oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum für kommerzielle Rahmenbedingungen.
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Schiedsverfahren und Sachverständigengutachten
- Sachverständigengutachten für formelle Schiedsverfahren
- Schriftliche und mündliche Zeugenaussagen nach anerkannten Standards
- Gerichtlich oder von den Parteien bestellte Sachverständigendienste
- Abdeckung von Streitigkeiten in den Bereichen Bau, Umbau, Schaden, Versicherung und Wertermittlung
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Häufige Streitfälle
- Mängel bei Bau oder Umbau
- Schadensursache oder Versicherungsansprüche
- Bewertungsstreitigkeiten
- Haftungsstreitigkeiten aufgrund von Kollisionen, Grundberührungen oder anderen Vorfällen
- Gegenbegutachtungen zur unabhängigen Bewertung
OFFIZIELLE ORGANISATION FÜR AUDITS nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 und vielen anderen.
AUDITOR für maritime und technische Fälle.
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Seit 1999 vom Gericht in Antwerpen, Belgien, als vereidigter Gutachter / Schiffsgutachter / Vermesser zugelassen.
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Hogere Zeevaartschool Antwerpen. Master Commercial Yachting 500 GT.
UNIVERSITÄT GENT: JURIDISCHER EXPERT
UNUN Den Haag. Schiedsgerichtsbarkeit
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